Mitteilung 04/2024

  03.05.2024    Reglement
Teilnahme mit Inlinern an Wettbewerben

Neben den traditionellen Rollschuhen (2 Achsen mit je 2 Rollen) können Wettbewerbe auch auf Inlinern bestritten werden. Im Einzellaufen werden hierfür gesonderte Wettbewerbe ausgeschrieben (Inline Artistic). In den anderen Wettbewerben (Paarlauf, Solo- und Rolltanz, Show-Wettbewerbe und Formationslaufen) gibt es keine separaten Wettbewerbe für Sportler mit Inlinern. In diesen Wettbewerben ist jedoch auch eine Teilnahme mit Inlinern möglich.

Für Sportler mit Inlinern gelten die gleichen Startvoraussetzungen wie für Sportler mit den traditionellen Rollschuhen. Dies umfasst auch die Testvorgaben. Alle Rollkunstlauf-Tests und die Vorprüfungen (Frei- und Figurenläufer) können auch auf Inlinern abgelegt werden. Für die Erfüllung der Testvorgaben der Wettbewerbe ist es unerheblich, auf welchem Sportgerät die Tests abgelegt worden sind.

Das bedeutet, dass wenn ein Sportler bspw. einen Test auf dem traditionellen Sportgerät erfolgreich absolviert hat, er in der betreffenden Alters- bzw. Leistungsklasse auch auf Inlinern starten darf, obwohl er die Testvorgaben nicht auf Inlinern absolviert hat.